AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 27.06.2013

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des vorliegenden Vertrages mit „Hollefeld-Coaching-Akademie“ (Hollefeld-Coaching).

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Seminare von Hollefeld-Coaching sind professionelle Selbsterfahrungs-, Aus- und Weiterbildungsseminare und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine eventuelle Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.

§ 2 Haftung

  1. Die Teilnehmer tagen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während der Seminare und haften uneingeschränkt für die durch sie verursachten Schäden. Insbesondere sind sie in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie weder sich noch Dritte schädigen.
  2. Für Schäden, die auf dem schuldhaften Verhalten der Seminarleiter oder ihrer Assistenten beruhen und die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, findet eine Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz statt.

§ 3 Übernachtung und Verpflegung

Die Seminargebühren verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung. Die Kosten für die Unterbringung werden mit von den Teilnehmern auf eigenen Namen und eigene Rechnung gebucht.

§ 4 Anmeldung

Anmeldungen von Seminarplätzen haben über das Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung auf www.hollefeld.com zu erfolgen. Die Online-Anmeldung und die Anmeldung per E-Mail ist verbindlich. Die Stornierung von gebuchten Seminarplätzen hat per E-Mail an reservierung@hollefeld.com zu erfolgen.

§ 5 Geheimhaltung

  1. Jeder Teilnehmer, ebenso jeder Mitarbeiter von Hollefeld Coaching, verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind.
  2. Eine Haftung von Hollefeld-Coaching für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.

§ 6 Fälligkeit der Seminargebühren

  1. Die Seminargebühr wird vier Wochen vor Seminarbeginn fällig.
  2. Bei den Seminaren für systemische Familienaufstellungen findet die Abrechnung zu Beginn der Veranstaltung statt.

§ 7 Stornierung

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.

  1. Grundsätzlich fällt eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,00 an, wenn im Fall einer Stornierung der ausscheidende Teilnehmer ersetzt werden kann.
  2. Andernfalls sind
    1. 20 % der jeweils gebuchten Veranstaltung zugrunde liegenden Gebühr zu zahlen bei Absage zwischen dem 28. und dem 15. Tag vor Beginn des Seminars
    2. 50 % bei Absage ab dem 14. Tag vor Beginn des Seminars bis zum 7. Tag vor Beginn des Seminars
    3. die volle Kursgebühr bei einer danach liegenden Stornierung oder im Fall des Nichterscheinens zum Seminar
  3. Jedem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.
  4. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmer aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.
  5. Hollefeld-Coaching behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurück überwiesen. Zu weiteren Zahlungen ist Hollefeld-Coaching in diesem Fall nicht verpflichtet.

§ 8 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.

§ 9 Schriftformklausel

Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

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